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FSJ statt Zivildienst

Neue Wahlmöglichkeit

Seit Herbst 2002 hast du die Wahl:

Alternativ zum Zivildienst kannst du ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren.

FSJ statt Zivildienst - ein Einsatz lohnt sich, denn ...

  • du leistest eine verantwortungsvolle Tätigkeit
  • du kannst deinen Lebenslauf besser planen
  • du überimmst soziale und persönliche Verantwortung
  • du erweiterst deine Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • du überprüfst deine eigenen Wertvorstellungen
  • du bekommst Einblicke in soziale und gesellschaftliche Zusammenhänge
  • du engagierst dich sinnvoll und nachhaltig

 ... und das bekommst du!

  • 300 € Taschengeld inkl. Verpflegungspauschale und Wohnkostenzuschuss
  • Du bist renten-, unfall-, kranken- und arbeitslosenversichert.
  • Kindergeld und /oder Waisenrente werden weiter bezahlt.

Diese Schritte sind notwendig, um ein FSJ statt Zivildienst zu absolvieren:

Du musst dich zunächst als Kriegsdienstverweigerer anerkennen lassen. Bereits mit 16 ½ Jahren kannst du einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung beim zuständigen Kreiswehrersatzamt stellen, verbunden mit der Bitte um Ableistung eines vorgezogenen Dienstes im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres.
Dem Antrag fügst du bei:

  • eine Erklärung nach § 14 c Abs. 1 Zivildienstgesetz (ZDG), ein FSJ machen zu wollen.
  • bei Minderjährigen eine Zustimmungserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters.
  • Die Erklärung von uns, einen Vertrag zum Freiwilligeneinsatz - nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - abschließen zu wollen.

Mit der Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung steht dem Start des FSJ nichts mehr im Wege. Wenn die Aufnahmebedingungen im FSJ erfüllt sind, kann mit dem FSJ begonnen werden. Dadurch geht keine weitere Zeit verloren. Ausbildungs- und Studienzeiten können somit eingehalten werden. Während des FSJ ruht die Berufsschulpflicht.